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   BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09, 5 B 21.09, 5 PKH 16.09   

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https://dejure.org/2010,1263
BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09, 5 B 21.09, 5 PKH 16.09 (https://dejure.org/2010,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2010 - 5 B 21.09, 5 B 21.09, 5 PKH 16.09 (https://dejure.org/2010,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09, 5 B 21.09, 5 PKH 16.09 (https://dejure.org/2010,1263)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO
    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; Hinweispflicht des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Nichtkenntnisnahme und Nichterwägung des Vorbringens eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Erteilung einer ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; Hinweispflicht des Gerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; Hinweispflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen einer Nichtkenntnisnahme und Nichterwägung des Vorbringens eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Erteilung einer ...

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen einer Nichtkenntnisnahme und Nichterwägung des Vorbringens eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Erteilung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; Hinweispflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Der Verwaltungsgerichtshof musste sich nach seiner Rechtsansicht schon nicht damit auseinandersetzen, ob den Klägerinnen überhaupt - wie von ihnen behauptet - die aus § 7 BVFG a.F. hergeleitete Vertriebeneneigenschaft zukam; denn nach seiner Rechtsansicht kann daraus - selbst wenn die Vertriebeneneigenschaft anzunehmen wäre (vgl. dazu Urteile vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 und vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 44.01 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 5) - der allein im Streit stehende Anspruch auf Erteilung einer "Aufnahmebescheinigung" nicht entnommen werden.

    Dabei durfte er auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung die "umstrittene Frage, ob die Klägerinnen nach Maßgabe des § 7 BVFG a.F. Vertriebene sind", offen lassen (UA S. 10, vgl. dazu auch Urteile vom 4. April 1995 a.a.O. und 6. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01

    Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -; Kinder, nach

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Der Verwaltungsgerichtshof musste sich nach seiner Rechtsansicht schon nicht damit auseinandersetzen, ob den Klägerinnen überhaupt - wie von ihnen behauptet - die aus § 7 BVFG a.F. hergeleitete Vertriebeneneigenschaft zukam; denn nach seiner Rechtsansicht kann daraus - selbst wenn die Vertriebeneneigenschaft anzunehmen wäre (vgl. dazu Urteile vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 und vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 44.01 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 5) - der allein im Streit stehende Anspruch auf Erteilung einer "Aufnahmebescheinigung" nicht entnommen werden.

    Dabei durfte er auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung die "umstrittene Frage, ob die Klägerinnen nach Maßgabe des § 7 BVFG a.F. Vertriebene sind", offen lassen (UA S. 10, vgl. dazu auch Urteile vom 4. April 1995 a.a.O. und 6. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - juris).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Dieser rechtliche Maßstab, von dem das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist in der Rechtsprechung bereits geklärt (Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181 ) und wird von der Beschwerde auch nicht in Zweifel gezogen.
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Dieser Anspruch verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteile vom 6. Mai 1986 - 1 BvR 677/84 - BVerfGE 72, 119 und vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Diese Rüge ist bereits deshalb unschlüssig, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, vom materiellrechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts aus zu beurteilen ist, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - juris).
  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88

    Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Dazu hat es ausgeführt, dass die Einreise mit einem Besuchsvisum - anders als die Klägerinnen meinten - keine Aufnahme im Sinne dieser Vorschrift darstelle (UA S. 6; vgl. in diesem Sinne auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 - InfAuslR 1990, 297 f.).
  • BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 44.08

    Auslegung und Anwendung des § 124a Abs. 6 S. 3 und § 124a Abs. 3 S. 4

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Zum anderen hat er darin auf seine Schriftsätze im Berufungszulassungsverfahren Bezug genommen (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Bezugnahme im Hinblick auf die Anforderungen aus § 124a Abs. 6 Satz 3, Abs. 3 Satz 4 VwGO an eine Berufungsbegründung: Beschluss vom 30. Januar 2009 - BVerwG 5 B 44.08 - juris m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Dieser Anspruch verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteile vom 6. Mai 1986 - 1 BvR 677/84 - BVerfGE 72, 119 und vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

  • BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der

  • BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 5 N 20.1331

    Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg

    Sie haben Tatsachen vorgetragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass sie in einer eigenen rechtlichen Position beeinträchtigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 - 5 B 21.09 u.a.- juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (Beschluss vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 21.09 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Weiter ist für die Bejahung der Klagebefugnis erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Kläger Tatsachen vorträgt, die es denkbar und notwendig erscheinen lassen, dass er in einer eigenen rechtlichen Position beeinträchtigt ist (sog. Möglichkeitstheorie vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 100.95 - NVwZ 1997, 994; Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 29.01.2010 - 5 B 21.09 - juris).
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